GUMMEDING
GUNGOLDING
Nachhaltigkeit
Nachhaltig wirtschaften heißt Werte schaffen und bewahren und
nicht auf Kosten der Zukunft unserer Kinder handeln.
Das geht privat wie öffentlich, wenn man Antworten zu folgenden Fragen kennt:
A
.
Welche Werte habe ich?
B
.
Wie schnell verschleißt es durch Nutzung oder auch durch Nichtgebrauch?
C
.
Welche Ressourcen stehen für die Schaffung von Werten in welchem Zeitraum zur Verfügung?
D
.
Welcher
Aufwand
muss
bedient
werden,
wenn
in
einem
kürzeren
Zeitraum
mehr
Wert
geschaffen
werden
soll,
als
durch
die
durchschnittlichen
Bedingungen gegeben ist?
Kinder / Kinderbetreuung
Kindergärten
Katholischer Kindergarten St. Nikolaus - Pfünz Gemeinde Walting - PFarrei hl. Familie (Pfünz-Landershofen - Eichstätt)
Katholischer Kneipp-Kindergarten St. Erhard - Rieshofen, Gemeinde Walting - Pfarreiverbund Gungolding-Schambach-Walting
[Gungolding (geplant 1996 - aufgegeben 2017)]
Katholischer Kindergarten Arnsberg, Gemeinde Kipfenberg - Pfarreiverbund Gungolding-Schambach-Walting
Katholischer Kindergarten Pfahldorf, Gemeinde Kipfenberg - Pfarrverband Kipfenberg
Katholischer Kindergarten Hofstetten,
Gemeinde Hitzhofen
Pfarrei Hitzhofen
Großtagespflege
Kinderwelt eV - Gaimersheim
Waltinger Mäuse (seit 09/2017)
Kinderkrippen
-
keine
-
Seit 2017: Geplante Änderung der Kinderbetreuung für Gungolding durch den Neubau eines kombinierten Kindergartens mit Kinderkrippe und Sitzungssaal in Walting
Werzkzeuge
Als Werkzeug, um zu einigen Antworten zu gelangen, kann man folgende Auswahl treffen:
I: Kameralistik
II: Doppik
Privat ist der Weg längst entschieden. Hier gibt es nur mehr Doppik.
Nicht
so
im
öffentlichen
Sektor:
Bayern
hat
sich
dafür
entschieden,
für
die
bayerischen
Kommunen
die
Kameralistik
nicht
kategorisch
abzuschaffen,
sondern
ein
Optionsmodell gegenüber der Doppik einzuführen.
Hier einige Links mit Hintergrundinformationen:
•
https://www.rechnungswesen-verstehen.de/blog/fachwissen/doppik-contra-kameralistik/
•
www.doppikvergleich.de
•
www.haushaltssteuerung.de
•
https://www.haushaltssteuerung.de/haushalt-land-bayern.html
•
https://www.haushaltssteuerung.de/weblog-die-kommunale-doppik-in-bayern.html
Warum hat Bayern eine Sonderrolle?
Bayern und Thüringen haben als einzige Bundesländer an der Kameralistik festgehalten und bieten den Kommunen ein Optionsmodell.
https://www.stmi.bayern.de/kub/komfinanzen/haushaltsrecht/index.php
Kern aller Kritik an der bisherigen Kameralistik sind folgende Punkte:
Fehlende Ermittlung von
Folgekosten
bei der Durchführung von Investitionen.
•
Folgekosten müssen aber bereits jetzt nach
§10
der
Kommunalen Haushaltsverordnung
ermittelt werden.
Fehlende Ermittlung der Abschreibungen (Wertverbrauch über die Zeit bei Nutzung oder Nichtgebrauch).
•
Der Wertverbrauch kann sehr wohl ermittelt werden. Pflicht hierzu besteht aber nicht. Der Begriff ist in der Kameralistik nicht existent!
•
Vergleich zur Doppik
§79
Kommunale Haushaltsverordnung Doppik
Fehlende Ermittlung der Rücklagen für eine Ersatzbeschaffung oder Erneuerung (nach Nutzung bzw. nach Nutzungsende).
•
Die Rücklagen werden in der Kameralistik nicht gebildet, sondern der nächsten Generation überlassen zu regeln. Beispiel: Straßen.
o
Bau mittels Straßenausbaubeiträgen,
o
Verschleiß bis zum Nutzungsende ohne Kosten im Haushalt,
o
Neubau mittels neuer Straßenausbaubeiträge und „Hoffnung“ auf hohe Förderquoten.
•
Die
Doppik
fordert
hier
kontinuierliche
Zahlungen
auf
ein
Rücklagenkonto,
um
bei
Abschreibungsende
die
nötige
Summe
für
die
Neuerstellung
vorrätig
zu
haben.
•
Diese
Systematik
„passt“
vielen
Kommunalpolitikern
nicht,
weil
dann
der
jetzigen
Generation
die
Folgen
für
die
eigenen
Kinder
unmittelbar
klar
werden
(würden).
Für die Gemeinde Walting jedenfalls kann aktuell niemand sagen, ob wir nachhaltig wirtschaften - oder nicht.
Walting führt seinen Haushalt mittels Kameralistik. Damit sind einige der o.g. Fragen von vornherein schwierig zu beantworten oder gar nicht zu beantworten.
Hinzu kommt, dass offenbar viele Gemeindebürger gar keine Fragen stellen.
Beispiele:
Gewerbegebiet in Rapperszell.
•
Es
handelt
sich
um
eine
erhebliche
Investition
jenseits
von
2
Mio
EUR.
Die
Baukosten
wurden
ermittelt.
Wie
der
Bürgerentscheid
nachweisen
konnte,
waren
die
Kosten geschönt und die Folgekosten weggelassen worden.
•
Der Bürgerentscheid hat eine Investruine gegen den Willen des Gemeinderats verhindert.
•
Einige
Gemeinderäte
haben
inhaltlich
selbst
nach
dem
Bürgerentscheid
noch
nicht
verstanden,
wo
sie
nicht
bzw.
falsch
gerechnet
haben
oder
aber
die
Rechnung nicht verstehen wollten.
Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshaus in Rapperszell.
•
Es
handelt
sich
um
eine
erhebliche
Investition
(ca.
1
Mio
EUR).
Die
Baukosten
wurden
ermittelt.
Die
Errichtung
setzt
aber
übermenschliche
Eigenleistungsanteile
eines kleinen Ortsteils voraus.
•
Die
Kosten
für
den
Betrieb
wurden
aus
dem
kommunalen
Haushalt
ausgelagert.
Die
Vereine
und
letztlich
Rapperszell
sollen
den
Betrieb
stemmen.
Was
bei
einem Scheitern passiert, ist nicht geklärt.
Straßen und Wegenetz
•
Ob Rückstellungen gebildet werden und wenn ja in welcher Höhe, ist nicht bekannt. Dies würde ja den Verschleiß über die Zeit als Grundlage voraussetzen.
•
Es
sind
keine
Finanzpositionen
im
Haushalt
für
die
kontinuierliche
vorbeugende
Instandhaltung
der
kommunalen
Straßen
eingeplant.
Ausnahme:
Jährliche
Positionen zu eher kosmetischen Reparaturen.
•
Es
sind
keine
Informationen
verfügbar,
wie
hoch
die
Straßenausbaubeiträge
für
Anwohner
ausfallen
werden,
wenn
das
Land
Bayern
weiterhin
keine
Förderung
für Infrastrukturerhalt bereitstellt (Stichwort: „Schwarze Null im bayerischen Landeshaushalt“).
Beispiele, wie man manches anders macht, liegen direkt vor unserer Haustür:
Stadt Ingolstadt
Stadt Eichstätt