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GUNGOLDING

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Bürgerversammlungen

Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern

(Gemeindeordnung – GO)

Art. 18 Mitberatungsrecht

(Bürgerversammlung)

(1) 1In jeder Gemeinde hat der erste Bürgermeister mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen. 2In größeren Gemeinden sollen Bürgerversammlungen auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden. (2) 1Eine Bürgerversammlung muß innerhalb von drei Monaten stattfinden, wenn das von mindestens 5 v.H., in den Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern von mindestens 2,5 v.H. der Gemeindebürger unter Angabe der Tagesordnung schriftlich beantragt wird; die Bürgerversammlung kann eine Ergänzung der Tagesordnung beschließen, wenn es spätestens eine Woche vor der Bürgerversammlung bei der Gemeinde schriftlich beantragt wird. 2Die Tagesordnung darf nur gemeindliche Angelegenheiten zum Gegenstand haben. 3Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Gemeindeteile, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes noch selbständige Gemeinden waren, und in Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern für Stadtbezirke; die Tagesordnungspunkte sollen sich vor allem auf den Gemeindeteil oder Stadtbezirk beziehen. 4Die Einberufung einer Bürgerversammlung nach den Sätzen 1 und 3 kann nur einmal jährlich beantragt werden. (3) 1Das Wort können grundsätzlich nur Gemeindebürger erhalten. 2Ausnahmen kann die Bürgerversammlung beschließen; der Vorsitzende soll einem Vertreter der Aufsichtsbehörde auf Verlangen das Wort erteilen. 3Den Vorsitz in der Versammlung führt der erste Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. (4) 1Empfehlungen der Bürgerversammlungen müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden. 2Diese Frist und die Frist nach Absatz 2 Satz 1 ruhen während der gemäß Art. 32 Abs. 4 Satz 1 bestimmten Ferienzeit.

Termine der Bürgerversammlungen 2020

Beginn: 19:00 Uhr Inching Montag, 03.02.2020 Gasthaus Fischerwirt Pfünz Dienstag, 04.02.2020 Schützenhaus Walting Dienstag, 11.02.2020 Gasthaus Jäger Gungolding Montag, 17.02.2020 Gasthaus Schreinerwirt Pfalzpaint Montag, 09.03.2020 Schützenhaus Rieshofen Mittwoch 11.03.2020 Feuerwehrhaus Rapperszell Donnerstag, 12.03.2020 Fw-Dorfgemeinschaftshaus Positive Beispiele - Vorbildliche Kommunen Freilassing Protokolle in nachvollziehbarer Qualität Beschlüsse durch die jeweilige Bürgerversammlung Differenzierung nach Kenntnisnahmen und Empfehlungen der Bürgerversammlung nach Abstimmung