GUMMEDING
GUNGOLDING
Kritik und Kritiker - unerwünscht!
Waltings Umgang mit Kritikern in den letzten 6 Jahren
Beispiele:
1 Medienzensur durch Entfernung nicht linientreuer Reporter
Im
Mai
2018
schrieb
Hr.
Anton
Jäger
seinen
ersten
Bericht
für
den
Eichstätter
Kurier
über
die
Gemeinderatssitzung
von
Walting.
Herr
Schermer
war
offenbar
von
Anfang an mit der Wahl dieses Berichterstatters nicht einverstanden.
Bereits beim ersten Bericht beschwerte sich Herr Schermer bei der Chefredakteurin über die Art der Berichterstattung und forderte (!) Korrekturen.
Umgehend
bestellte
Frau
Chloupek
Herrn
Jäger
zu
einem
Gespräch
ein.
Erstaunlich
dabei:
Auch
Hr.
Schermer
war
anwesend!
Herr
Jäger
konnte
alle
Unstimmigkeiten klären und durfte - zunächst - weiter berichten.
Bereits
im
nächsten
Bericht
beschwerte
sich
Hr.
Schermer
erneut
bei
Fr.
Chloupek,
dass
Hr.
Jäger
ein
Abstimmungsergebnis
falsch
veröffentlicht
hätte.
Dumm
nur:
Die
Behauptung
von
Hr.
Schermer
gegenüber
dem
Eichstätter
Kurier
war
falsch,
denn
wir
waren
in
der
Sitzung
persönlich
anwesend
und
Hr.
Schermer
hatte
das
Ergebnis dort tatsächlich mit 7:6 verkündet. Dazu gab es noch weitere Zeugen.
Der Bericht von Hr. Jäger entsprach damit der Realität.
Zu
diesem
angeblichen
Fehler
von
Herr
Jäger
schreibt
Frau
Chloupek
in
einer
uns
nun
vorliegenden
Mail
am
20.08.2018
an
Hr.
Jäger,
dass
Herr
Bürgermeister
Schermer
sich
erneut
beschwert
hätte.
Obwohl
die
Zeitung
deshalb
mit
einer
Korrektur
[im
Sinne
von
Hr.
Schermer]
bereits
reagiert
hätte,
drohe
der
Zeitung
eine
Gegendarstellung.
Die Email und der Verlauf zeigen wie klar Herr Schermer versucht nicht ausreichend linientreue Berichterstatter umgehend los zu werden.
Hr. Jäger hat daraufhin selbst gegenüber dem Eichstätter Kurier gekündigt.
2 Medienzensur gegen kritische Online Inhalte
Im
Januar
2019
wurde
von
der
Gemeinde
der
Rechtsanwalt
Gietl
in
die
nicht-öffentliche
Gemeinderatssitzung
einbestellt.
Herr
Gietl
wurde
vom
Gemeinderat
beauftragt,
alle
kritischen
Berichterstattungen
in
der
Gemeinde
in
Blogs,
Zeitungsartikeln
und
sonstigen
Veröffentlichungen
zu
überprüfen.
Ziel
war,
juristisch
gegen
die
Kritiker
vorzugehen.
Kritische
Äußerungen
waren
von
Teilen
des
Gemeinderats
nicht
gewünscht.
Einer
der
Hauptverantwortlichen
dazu
war
Hr.
Glöckl,
der
bereits
im
Oktober
2018
forderte,
dass
er
als
Gemeinderat
rechtlichen
Beistand
gegen
kritische
Bürger
erhält.
Denn
die
Kosten
und
das
Risiko
wollte
er
nicht
persönlich tragen.
Der Rechtsanwalt konnte aber nur bestätigen, dass alle von ihm gesichteten Inhalte rechtlich von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.
Die
Kosten
für
diese
zeitaufwändige
Überprüfung
aller
kritischen
Beiträge
in
Blogs,
Zeitungsartikeln
und
sonstigen
Veröffentlichungen
hat
die
Gemeinde
Walting
in
voller Höhe übernommen.
3 Medienzensur gegen Kritiker über angebliche „Namensrechte“
Gegen uns und unsere Domain www.GUNGOLDING.de wird angeblich wegen „Namensrechten" geklagt. Siehe unsere Berichterstattung unter dem Punkt Prozess.
Dass dies nur ein vorgeschobener Vorwand ist, um unsere Kritik und uns als Kritiker loszuwerden, hat sogar der Anwalt der Gemeinde schriftlich bestätigt.
Wir
wollten
am
01.03.2020
von
einem
amtierenden
Gungoldinger
Gemeinderat
wissen,
warum
nur
wir
wegen
„Namensrechten"
verklagt
wurden?
Und
warum
wurde der Pfalzpainter Domainbesitzer von www.pfalzpaint.com nicht auch wegen "Namensrechten" verklagt?
Die Antwort war eine Gegenfrage: „Steht denn auf der Seite was drauf?"
Nach dieser Antwort ist klar, „Namensrechte" klagt man nur ein gegen Domainbetreiber, die ihre Seiten mit kritischem Inhalt befüllen.
Kritik und Kritiker - in Walting - bisher unerwünscht!
Zum Vergleich:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5
(1)
Jeder
hat
das
Recht,
seine
Meinung
in
Wort,
Schrift
und
Bild
frei
zu
äußern
und
zu
verbreiten
und
sich
aus
allgemein
zugänglichen
Quellen
ungehindert
zu
unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2)
Diese
Rechte
finden
ihre
Schranken
in
den
Vorschriften
der
allgemeinen
Gesetze,
den
gesetzlichen
Bestimmungen
zum
Schutze
der
Jugend
und
in
dem
Recht
der
persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
Der PROZESS
[Rot= unsere Kommentare]
17. April 2019:
Wir erhalten ein Schreiben der Gemeinde Walting mit dem Titel „Transfer der Domain www.gungolding.de in das Behördennetz des Landratsamtes“
22. April 2019:
Wir nehmen die Sache sportlich und erklären unseren Standpunkt gewürzt mit einer gehörigen Prise Humor:
A. Die Gemeinde heißt Walting und nicht Gungolding. Wie Ihnen sicher aufgefallen ist, heißt meine Domain www.gungolding.de und nicht www.walting.xx.
Der Domainname von www.gungolding.de weist keine Namenszusammensetzungen mit dem Begriff „Walting“ auf. Daher gibt es keine rechtliche Grundlage,
mit der die Gemeinde Walting offiziell Namensrechte oder sonstige offizielle Nutzungsrechte an meiner Domain anmelden könnte.
B. Die von Ihnen genannten Domains, die auf Namen anderer Orte lauten, haben Sie sich nicht einfach angeeignet, sondern mit einem offiziellen Nachweis
käuflich erworben. Daher bewerte ich die von Ihnen gewählten Begriffe „beanspruchen“ bzw. „freizugeben“ als suggestiv und irreführend.
C. Nach Blick ins Impressum von www.walting.com wird dort die Gemeinde Walting und der 1. Bürgermeister als inhaltlich Verantwortlicher im Sinne §6
MDStV genannt.
Ihre Behauptung, es handle sich bei der Domain www.walting.com und den sonstigen von der Gemeinde Walting erworbenen Domains um „das
Behördennetz des Landratsamts“ ist frei erfunden bzw. gelogen.
D. Der Blick in Ihr Impressum von www.walting.com offenbart, dass die Behauptung: „dort werden alle Informationen durch unseren Webmaster gepflegt
und laufend aktualisiert“ ebenfalls nicht zutrifft.
Ihre
genannte
gesetzliche
Grundlage
in
Form
des
M
edien
D
ienste-
St
aats
V
ertrags
trifft
seit
dem
01.03.2007
(!)
nicht
mehr
zu.
Zu
diesem
Datum
wurde
dieses
Gesetz
durch
das
T
ele
M
edien
G
esetz
(TMG)
außer
Kraft
gesetzt.
Ihr
Impressum
ist
demnach
in
einem
zentralen
Punkt
seit
12
Jahren
falsch,
nicht
gepflegt
und
nicht aktuell.
E. Die Domain www.gungolding.de ist mein rechtmäßig erworbenes Eigentum. Diese Domain ist seit über 20 Jahren Eigentum von Privatpersonen.
Vom Voreigentümer war diese Domain der Gemeinde Walting zum Kauf angeboten worden. Die Gemeinde Walting hatte dieses Angebot abgelehnt.
F. Sie schreiben: „Die Gemeinde sollte aber auch für den Ort Gungolding auf der offiziellen Gemeindehomepage erreichbar sein.“
Objektiv ist das falsch, denn jeder kann weltweit die Gemeindehomepage www.walting.com erreichen; damit können die Bürger des Ortes Gungolding
(„für den Ort Gungolding“) die Gemeindehomepage jederzeit unmittelbar erreichen. Die Verfügbarkeit Ihrer Domains hat keine Abhängigkeit von
www.gungolding.de.
Technisch verhindert meine Domain weder den Aufruf von www.walting.com noch den Aufruf anderer Domains!
G. Weiter behaupten Sie, dass die Gemeindehomepage www.walting.com nicht über www.gungolding.de erreichbar sei. Das ist objektiv falsch: Auf der
Startseite haben wir folgende Passage eingestellt:
[...] Gungolding gehört zur Gemeinde Walting [Link auf www.walting.com] und zum Landkreis
Eichstätt [Link auf www.landkreis-eichstaett.de]
Damit ist von meiner Startseite aus nicht nur die Webpräsenz der Gemeinde, sondern auch die Webpräsenz des Landratsamts erreichbar.
Ihre obige Behauptung muss sich demnach ausschließlich auf den Wunsch der Gemeinde beziehen, dass bei Eingabe von www.gungolding.de eine
unmittelbare Weiterleitung auf www.walting.com erfolgen soll.
Dazu gibt es für mich keine rechtliche Verpflichtung.
H. Wenn alle ortsbezogenen Domains in das Eigentum der Gemeinde Walting überführt werden sollen, muss es dazu einen offiziellen
Gemeinderatsbeschluss geben:
Uns ist seit 2014 kein öffentlicher Beschluss des Gemeinderats Walting zu diesem Thema bekannt.
Geheimhaltungsgründe kann es zu diesem Thema nicht geben, denn von dieser Grundsatzentscheidung sind keine schützenswerten Anliegen Dritter
betroffen.
Handeln Sie hier als Bürgermeister erneut eigenmächtig?
I. Zum Inhalt betonen Sie selbst, dass „Alle ortsbezogenen Domainnamen [...] auf die Hauptdomain weitergeleitet“ werden.
Die Gemeinde Walting erarbeitet demnach keine eigene Schöpfungshöhe zu den einzelnen Orten bzw. stellt keine besondere Gestaltung spezifischer Inhalte
zum jeweiligen
Ort ein. Ich aber pflege spezifische Punkte zu Gungolding auf meiner Webpräsenz, die sich ausdrücklich nicht auf der Webpräsenz der Gemeinde finden.
J. Über eine Abfrage bei der DENIC (whois.de) können zudem alternative Domainnamen abgerufen werden:
www.gungolding.com
www.gungolding.bayern
www.gungolding.net
www.gungolding.org
www.gungolding.eu
www.gungolding.info
Mit geringem Aufwand ist es damit möglich passend zu www.walting.com auch www.gungolding.com und zahlreiche andere Zusammensetzungen und/oder
Endungen
käuflich zu erwerben.
Ich verstehe Ihr Schreiben (1) als dringenden Wunsch der Gemeinde Walting, meine Domain www.gungolding.de umgehend käuflich zu erwerben.
Ich bitte Sie mir den Kaufpreis von 1.124.000,00 EUR (In Worten: eine Million einhundertvierundzwanzigtausend Euro) auf das unten genannte Konto zu
überweisen.
Nach Eingang des Geldes werde ich umgehend den Transfer der Domain www.gungolding.de einschließlich aller Nutzungsrechte veranlassen.
Ich werde die bisherigen Inhalte von www.gungolding.de dann auf eine meiner weiteren Domains umziehen.
[Um der bekanntermaßen selektiven Informationspolitik unserer Gemeindespitze vorzubeugen, geht unser
Schreiben in Hardcopy jedem einzelnen Gemeinderat zu.
Leider ist der Humor sehr ungleich verteilt.
Insbesondere den „Kaufpreis“ können wohl nur Gummedinger richtig deuten:
Gungolding ist seit 1124 Jahren urkundlich erwähnt. Pro Jahr tausend Euro ergeben 1.124.000,- Euro.
Allen Personen, denen wir dieses Schreiben gezeigt haben, haben aber durchweg erkannt:
Wer eine solche Summe hinschreibt, der will gar nicht verkaufen.
Ja, und genau so war es gemeint (juristisch: Scherzerklärung)!]
29. Mai 2019:
Wir erhalten ein weiteres Schreiben der Gemeinde Walting mit dem Titel „Transfer der Domain gungolding.de an die Gemeinde Walting“.
Jetzt droht Hr. Schermer „rechtliche Schritte“ an und hofft auf unser Verständnis.
[Wir registrieren, dass die Gemeinde nach unserem Hinweis ihr Impressum überarbeitet und aktualisiert
hat.]
21.Juni 2019:
Uns erreicht das erste Schreiben der Kanzlei von Sprenger.
03.Juli 2019:
Wir faxen unsere Antworten nach Eichstätt und München.
22.Juli 2019:
Uns erreichen die nächsten Schreiben der Kanzlei von Sprenger.
Die Dringlichkeit unserer Antwort wird ganz erstaunlich begründet: Der Anwalt der Gemeinde geht am 29. Juli in den Urlaub!
Unsere Antwort soll deshalb bis 29. Juli 12:00h in München vorliegen.
[Uns kommen erste Zweifel, was für einen Anwalt die Gemeinde Walting hier engagiert hat.
So eine Begründung für eine Fristsetzung ist einzigartig. Der Mann scheint Humor zu haben.]
29. Juli 2019
Wir antworten erneut per Fax.
Wir beauftragen einen Fachanwalt für Medienrecht. Hr. Matthias Wilfurth, Regensburg
06. August 2019
Uns wird die Klageschrift der Kanzlei von Sprenger über das Landgericht Ingolstadt zugestellt.
Die Klageschrift datiert auf den 29. Juli 2019!
[Der Anwalt der Gemeinde hatte also vorgearbeitet, damit er auch rechtzeitig in den Urlaub gehen
konnte.]
30. August 2019:
Unser Anwalt erwidert die Klage in allen Punkten.
Der 1. Gerichtstermin wird auf den 11. Oktober 2019 festgelegt.
09. Oktober 2019
Uns erreicht eine Ergänzung zur Klageschrift der Kanzlei von Sprenger.
10. Oktober 2019
Wir erhalten schriftliche und eidesstattliche Aussagen von mehreren Zeugen.
11. Oktober 2019 Verhandlung/ Mediation
Der Richter formuliert einen Kompromiss:
•
Gungolding.de soll an die Gemeinde gehen.
•
Dafür muss die Gemeinde auf www.gummeding.de verlinken.
•
Wir akzeptieren den Vorschlag unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde die gesamten Kosten trägt.
Die Gemeinde lehnt den Vorschlag sofort ab; sie will nicht auf Kritiker verlinken.
Während der Verhandlung gibt es erstaunliche „Änderungen“ seitens der Gemeinde:
•
Die Gemeinde räumt nun ein, dass es das Kaufangebot durch den Voreigentümer unserer Domain tatsächlich gab.
•
Das Angebot zum Verkauf sei vom Voreigentümer auch tatsächlich gegenüber Hr. Drieger formuliert worden.
•
Die Gemeinde behauptet aber, Hr. Drieger sei dabei nicht als offizieller Vertreter der Gemeinde angesprochen worden, sondern als Privatperson
(!).
[Eine interessante Behauptung der Gemeinde, denn tatsächlich war Hr. Drieger zum Zeitpunkt des Angebots
3. Bürgermeister, treibende Kraft im Webarbeitskreis, offizieller Breitbandpate und offizieller
Ansprechpartner
für Internet und IT-Fragen.
Zudem liegt uns die eidesstattliche Erklärung des Voreigentümers vor, dass er Gungolding.de der
Gemeinde Walting
und nicht einer Privatperson angeboten hatte.
Wir sind gespannt, wie Hr. Drieger diese Behauptungen im weiteren Prozessverlauf aufrecht erhalten
will?]
•
Die Gemeinde behauptet, dass sie dem Voreigentümer gegenüber keine Nutzungsrechte eingeräumt habe, denn es fehle ein entsprechender
Gemeinderats-
Beschluss zur Ablehnung des Kaufs.
[Welche Beschlüsse zum Kauf und zur Ablehnung der einzelnen Domains der Gemeinde Walting gab es in den
Amtszeiten von Hr. Mayer und Hr. Schermer?]
•
Hr. Schermer trumpft sogar damit auf, dass Gungolding.de zukünftig eigenständig aufrufbar und
•
insbesondere die Wacholderheide als touristisch bedeutsames Merkmal umfassend dargestellt werden wird.
[Diese geänderte Internetstrategie scheint Hr. Schermer unmittelbar im Prozess eingefallen zu sein,
denn sie
steht im Widerspruch zu seinem eigenen Schreiben vom 17.04.2019:
„… Alle ortsbezogenen Domainnamen werden auf die Hauptdomain weitergeleitet. …“
Für diese geänderte Internetstrategie gibt es bis heute keinen Beschluss des Gemeinderats, der die
folgenden
Fragen aufgreifen und klären würde:
•
Sollen die einzelnen Ortsdomains tatsächlich mit Inhalt befüllt werden?
•
WER wird zukünftig für die Gemeinde die Beiträge auf den Ortsdomains erstellen?
•
WER wird die Inhalte aktuell halten?]
Für den Fall, dass die Gemeinde in der Erstinstanz unterliegt, kündigt der Anwalt von Sprenger mit Nicken von Hr. Schermer an, dass die Gemeinde un-
mittelbar vor
das Oberlandesgericht ziehen werde.
[Unser Anwalt hat für den Berufungsfall ein Kostenrisiko von mindestens 12.000EUR ermittelt.
Sind die Gemeinderäte über diese finanziellen Risiken aufgeklärt worden?
Hat der Gemeinderat für den Prozess etwa kein Kostenlimit gesetzt? Wenn das so wäre, wäre allein dieser
Aspekt
ein eigener Skandal!]
21. Oktober 2019
Wir übermitteln über unseren Anwalt ein zweites Kompromissangebot:
•
Gungolding.de geht an die Gemeinde Walting
•
Die Gemeinde Walting muss nicht auf uns verlinken oder sonstwie verweisen.
•
Die Gemeinde Walting gestattet uns im Gegenzug die Nutzung von Gungolding.com
•
Die Kosten des Rechtsstreits und dieses Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
•
Jede Partei trägt die außergerichtlichen und vorgerichtlichen Kosten selbst.
Dieser Vorschlag basiert auf der Tatsache, dass die Gemeinde die langjährige (seit mind. 2004) private Nutzung von www.pfalzpaint.com durch
einen Pfalzpainter-Bürger bis heute akzeptiert und dazu keine Namensrechte einfordert.
[Wie kann es sein, dass die Gemeinde Walting in der selben Angelegenheit, gegen die einen Domaininhaber
gerichtlich vorgeht und gegen die anderen nicht?
Hat der Gemeinderat etwa nur den Auftrag erteilt ausschließlich gegen unsere Domain vorzugehen?]
22. Oktober 2019
Die Gemeinde Walting übermittelt durch ihren Anwalt die Ablehnung des zweiten Kompromissangebots.
[Am 21. Oktober gab es keine Gemeinderatssitzung.
Hr. Schermer hat demnach innerhalb von 24h im Alleingang ohne Gemeinderat abgelehnt und damit dem
Gemeinderat
die Chance genommen, die Kosten und die Risiken für die Gemeinde zu begrenzen.]
28. Oktober 2019
Die Gemeinde führt über ihren Rechtsanwalt gegenüber dem Gericht aus, dass Ausführungen unseres Fachanwalts für Medienrecht „völlig
unsubstantiiert“ seien.
Herr von Sprenger substantiiert die Position der Gemeinde u.a. mit den folgenden Passagen:
„Der User des Internets stößt [zukünftig] bei Eingabe von gungolding.de auf das, was die Gemeinde aussagen will und nicht auf
Äußerungen
einer seit vielen Jahren querulatorisch gegen die Gemeinde tätige Beklagte.“ Seite 4 unten und Seite 5 oben
„Die Beklagte ist Domaininhaberin seit 2014. Erst seit zwei Jahren versucht sie unter der Domain die Leitenden der Gemeinde
und die Gemeinderatsmitglieder zu malträtieren.“ Seite 5 unten
„Die Beklagte benutzt die Domain erst seit 4 Jahren und betreibt seit 2 Jahren Schabernack mit der Klägerin [= Gemeinde].“ Seite 6
„All das, was sie [gemeint sind wir als Beklagte] bisher auf der der Klägerin zustehenden Domain verbreitet hat, verbreitet sie jetzt
auf der
Domain Gummerding. [der Tippfehler mit einem „r“ ist im Original enthalten.]“ Seite 6 unten und Seite 7 oben
[Wir ziehen daraus die klare Bestätigung, dass es hier um Zensur geht und die angeblichen Namensrechte
nur vorgeschoben sind. Deutlich wird das auch dadurch, dass www.pfalzpaint.com weiterhin in Privathand
ist und der Domaininhaber nicht verklagt wurde.
Die Wortwahl des Hr. von Sprenger bestätigt den auf Wikipedia.de publizierten Leumund dieses Anwalts.]
Am
11.10.2019
haben
wir
das
Gericht
darauf
hingewiesen,
dass
die
Gemeinde
keinen
eigenen
Internetauftritt
unter
der
Domain
gungolding.de
betreiben will.
Dazu erklärt die Gemeinde nun, dass sie :
„am 15.10.2019 noch einmal ausdrücklich beschossen [hat] nach Freigabe der Domain www.gungolding.de dort einen eigenen Internetauftritt zu
betreiben.
Beweis: Beschlussbuchauszug der Gemeinderatssitzung vom 15.10.2019“
[Am
15.10.2019
-
4
Tage
nach
dem
Gerichtstermin
hat
der
Gemeinderat
in
geheimer
Sitzung
versucht
die
Diskrepanz
zwischen
Hr.
Schermers
schriftlicher
Erklärung
vor
dem
Prozess
und
seiner
im
Prozess
behaupteten
Absicht einen eigenen Internetauftritt für Gungolding betreiben zu wollen, zu heilen.
Dazu hat er am 15.10.2109 einen nachträglichen Beschluss herbeigeführt!
Damit
die
Dreistigkeit
nicht
gar
so
auffällt,
wird
ein
„noch
einmal
ausdrücklich
beschlossen“
eingefügt.
Vor dem Prozess stand nur die Weiterleitung aller Ortsdomains auf
walting.com
fest.
=> Diesmal hat Hr. Schermer versucht nicht uns, sondern das Gericht hinters Licht zu führen.
Es ist ein klarer Rechtsverstoß, „passende“ Beschlüsse
nachträglich
herbeizuführen.
Wir
wundern
uns,
dass
die
Gemeinderäte
bei
so
offensichtlichen
Verfahrensverstößen
mitspielen.
Dazu
gehört auch, dass die Internetstrategie niemals geheim beraten und beschlossen werden darf:
Es handelt sich um ein öffentliches Thema, für das es keine Ausschlussgründe der Öffentlichkeit gibt.
Wenn
es
-
wie
vom
Anwalt
der
Gemeinde
ausgeführt
-
sogar
2
(!)
nicht-öffentlich
gefasste
Beschlüsse
gibt, ist sogar mehrfach gegen die Prinzipien der bayerischen Gemeindeordnung verstoßen worden.]
31. Oktober 2019
Wir nehmen erneut über unseren Anwalt umfassend Stellung.
Die Ansprüche der Gemeinde Walting sind nicht nur verwirkt, sondern auch verjährt.
27. November 2019
Das
Landgericht
Ingolstadt
übermittelt
beiden
Prozessparteien
die
Stellungnahmen
vom
28.
und
31.10.2019.
Der
Richter
formuliert
einen
Hinweisbeschluss.
Dieser Hinweisbeschluss und das Statement der Gemeinde vom 28.10.2019 enthalten für uns wertvolle Hinweise.
Dezember 2019
Wir analysieren gemeinsam mit unserem Fachanwalt die neuen Informationen.
Bis 10.01.2020 werden beide Seiten ihre Stellungnahmen abgeben.
Februar 2020
Vom Gericht wurden erneut schriftliche Stellungnahmen verlangt.
Die Fortführung des Verfahrens in schriftlicher Form aber wurde nunmehr abgelehnt.
Unser Anwalt hat nun die Einbestellung von Zeugen zu diesem Termin vorgeschlagen.
Das Gericht hat als nächsten Verhandlungstermin den 02. April 2020 angesetzt.
Kommentar zum weiteren Verlauf:
Unser zweiter Kompromiss hatte neben Rechtsfrieden auch das Ziel die Gemeinde nicht weiter finanziell
zu
belasten. Die Gemeinde verschwendet hier öffentliches Geld, das alle Bürger zuvor erwirtschaftet haben.
Uns bekannte Kosten der Gemeinde bis 30.07.2019:
Gemeinde (RA von Sprenger, 22.07.2019)
4.938,98EUR
Gemeinde (RA von Sprenger, 30.07.2019)
1.171,67EUR
Gerichtskosten Landgericht
ca.
1.500,- EUR
Nachdem am 22.10.2019 die Ablehnung unseres zweiten Kompromissvorschlags offiziell bei uns eingegangen
ist,
werden wir die gerichtliche Entscheidung suchen:
Wir kämpfen um unser rechtmäßig erworbenes Eigentum und um unser Recht auf freie Meinungsäußerung!
Wir haben eine lückenlose Beweiskette und wir sind entschlossen damit durch alle gerichtlichen
Instanzen
zu gehen. Dazu wird es erforderlich sein, eine Reihe von Zeugen aufzurufen:
1.
Hr. Drieger in all seinen offiziellen und ehrenamtlichen Funktionen im Zeitraum von 2000 bis 2019
2.
Die Co-Autoren von Hr. Drieger bzgl. den Statements auf seinem Blog im Oktober 2018
3.
Den ehemaligen Bürgermeister und seine Stellvertreter/innen in der Wahlperiode 2009 bis 2014
4.
Amtierende Gemeinderäte z.B. Hr. Glöckl, Fr. Liepold, Hr. Mandlinger, Hr. Birkner und Fr. Piehler
5.
Ehemalige Gemeinderäte aus der Zeit 2000 bis 2014
6.
Einzelne Mitarbeiter des Webarbeitskreises
7.
Ehemalige und aktuelle Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt
Vor Gericht besteht für Gemeinderäte kein Aussageverweigerungsrecht.
Zu vielen Punkten hilft uns auch das Internet, denn das Netz vergisst nichts.
Ergänzung Dezember 2019:
Uns erreicht ein grundlegendes Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.12.2018 - XII ZR 99/17
Das OLG K. hatte eine Zeugenvernehmung verweigert, weil es sich sicher war, was dabei herauskäme.
Der BGH hat diese Rechtspraxis als unzulässig bewertet:
Die Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des
Beweismittels kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint,
dass diese Vernehmung sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann;
weder die Unwahrscheinlichkeit der Tatsache noch die Unwahrscheinlichkeit der Wahrnehmung durch
den benannten Zeugen berechtigen das Gericht dazu, von der Beweisaufnahme abzusehen.
Unser bisheriger Eindruck:
Die Gemeinderäte sind über die Komplexität der Rechtslage nur einseitig und nur unzureichend
informiert.
Damit waren sich die Gemeinderäte der Tragweite ihrer Entscheidungen für diesen Prozess vielleicht
nicht bewusst und sind auf einige Stimmungsmacher in den eigenen Reihen hereingefallen.
Dass die Gemeinde den Prozess verlieren könnte, scheint in der Kalkulation bisher nicht vorgekommen zu
sein.]
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